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Meldungen zur A 20

A 20 18.12.2011 Verkehrsminister versagt Finanzierung für den Weiterbau bis 2015

A 20 Westerstede - Drochtersen

(WAV 16.09.2011) Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011 - TOP 35. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Enno Hagenah und Hans-Jürgen Klein

Die Abgeordneten Enno Hagenah und Hans-Jürgen Klein hatten gefragt:

Die Trasse der geplanten A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen (ehemals A 22) soll in weiten Teilen durch Moor- und Marschgebiete führen, die insbesondere in den insgesamt rund 100 km langen Bauabschnitten 2 bis 7 anzutreffen sind. In Deutschland gibt es keine vergleichbaren Straßenprojekte, die über eine solch lange Strecke über gering tragfähigen Baugrund verlaufen sollen. Die organischen Weichschichten stehen teilweise mit Gesamtschichtdicken von mehr als 15 m an. Dies ist in hohem Maße in den geplanten Bauabschnitten 2, 3 und 7 der Fall. Zumindest für diese Abschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 50 km würden über einen Großteil der Strecke besondere, extrem aufwändige Gründungsmaßnahmen erforderlich werden.

Als Anhaltspunkt für den Umfang möglicher Gründungsmaßnahmen kann die östliche A 20 im Bereich Tessenitz dienen. Für die Moorquerung Tessenitz wurden auf dem 190 m langen Abschnitt der Moorquerung 1 750 Sandsäulen mit bis zu 14,50 m Länge eingebaut, um den gering tragfähigen Boden zu stabilisieren. Positiv angenommen, dass nur auf der Hälfte der genannten, besonders schwierigen Bauabschnitte eine derartige, spezielle Gründung mit Sandsäulen erforderlich wäre, müssten immerhin noch rund 220 000 Sandsäulen eingebaut werden.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereiche Stade und Oldenburg, hat einen Bericht zur „Darstellung möglicher Bauverfahren in Bereichen mit gering tragfähigem Baugrund (Marschbereiche)" erstellt (http://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/58732). Allen dargestellten möglichen Bauverfahren für Bereiche mit gering tragfähigem Untergrund ist gemeinsam, dass erhöhte Kosten zu erwarten sind. Auf den Seiten 9 und 10 des Berichts wird auf „hohe Entsorgungskosten" im Falle eines Bodenvoll- oder -teilaustauschs hingewiesen. Im Falle des Überschüttverfahrens (Seite 12) würden lange Liegezeiten, späterer Sandabtrag sowie Fassung, Ableitung und gegebenenfalls Aufbereitung des anfallenden Dränwassers für höhere Kosten sorgen. Würde das Überschüttverfahren zur Einsparung von Sandmassen und Liegezeit mit Vakuumkonsolidierung erfolgen, hätte das „wesentlich höhere Baukosten" zur Folge (Seite 13). Aufgeständerte Gründungspolster mit vertikalen Tragelementen hätten ebenfalls „deutlich höhere Baukosten" zur Folge (Seite 15). Baugrundaufschlüsse wurden für die Bauabschnitte 1, 2, 6 und 7 durchgeführt, ein geologischer Vorbericht liegt für die Gesamtstrecke vor.

Wir fragen die Landesregierung:

  Welche Gesamtkosten ergeben sich unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem o. g. Bericht nun für die geplante A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen?
  Soll den sonst zu erwartenden Bauzeitverzögerungen infolge einer langen Liegezeit der Sanddämme im Bereich hoher Gesamtschichtdicken durch aufwändigere Gründungsverfahren, wie z. B. aufgeständerte Gründungspolster, begegnet werden?
  Über welche Streckenlängen wären nach bisherigem Kenntnisstand solche aufwändigen Gründungsverfahren erforderlich, und in welchen Streckenbereichen soll mit Bodenaustausch bzw. mit Überschüttverfahren gearbeitet werden?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Mit der A 20 - Küstenautobahn wird eine dringend erforderliche Fernstraßenverbindung geschaffen, die den Ostseeraum über Norddeutschland mit seinen Seehäfen an das Rhein-/Ruhrgebiet und die angrenzenden europäischen Wirtschaftsräume anschließt.

Die Küstenautobahn ist im Bedarfsplan dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag" zugeordnet. Mit dieser Einstufung ist die Notwendigkeit der Küstenautobahn gesetzlich begründet und zugleich das Recht zur Planung gegeben worden.

Die Straßenplanung erfolgt in gesetzlich geregelten Schritten ausgehend von der Linien­planung über das Raumordnungsverfahren (ROV), die Linienbestimmung (LBV), die Entwurfsplanung sowie die Planfeststellung bis hin zum Bau. Über diese einzelnen Planungsstufen wächst der Detaillierungsgrad der Pläne bis hin zu konkreten Umsetzungsdetails in den Ausführungsplänen und der Ausschreibung.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gemäß §16 FStrG die Linie der Küstenautobahn am 25.06.2010 förmlich bestimmt. Daran anschließend ist mit der Detailplanung für die insgesamt 7 Teilabschnitte der A 20 begonnen worden. Die Bearbeitung erfolgt abschnittweise zeitversetzt.

Zur grundsätzlichen Einschätzung der Bodenverhältnisse liegt für die Gesamtstrecke der A 20 Küstenautobahn eine planungsvorbereitende Auswertung der geologischen Verhältnisse des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung vor. Ergänzende detaillierte Bodenaufschlüsse wurden bislang für die Planungsabschnitte 1 und 2 (Westerstede bis vor Wesertunnel) sowie 6 und 7 (Bereich Bremervörde bis Drochtersen) durchgeführt.

Der in der Anfrage genannte Bericht zur „Darstellung möglicher Bauverfahren in Bereichen mit gering tragfähigem Baugrund (Marschbereiche)" wurde von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erstellt. Darin werden grundsätzlich mögliche Bauverfahren und deren Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt sowie auf vorhandene Nachbarbebauung beschrieben. Der Bericht soll insbesondere im Rahmen von Bürgerinformationen dazu dienen die einzelnen Möglichkeiten des Umgangs mit schwierigen geologischen Verhältnissen darzustellen. Welche konkreten Bauverfahren am Ende des Planungsprozesses ausgewählt werden und zum Einsatz kommen können, wird letztendlich auch von den abzuwägenden Belangen im Planfeststellungsverfahren abhängen und dort zu klären sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Auf der Grundlage von Erfahrungen bei Projekten mit ähnlichen Bodenverhältnissen werden zum heutigen Planungsstand die Kosten für die Küstenautobahn (Neubaulänge rd. 114 km) auf ca. 1,27 Mrd. Euro prognostiziert.

Zu 2.:
Da konkrete Bauzeiten erst mit fortgeschrittenem Planungsstand festgelegt werden, ist von Verzögerungen während der Bauzeit nicht auszugehen.

Zu 3.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

A 20 Kartierungsarbeiten Abschnitt 5 Herrstedt - Bremervörde

(NSLSV 02.08.2011) Nach dem Beginn der Planungen/ Voruntersuchungen für den westlichsten und die beiden östlichsten Abschnitte der Küstenautobahn zwischen dem Wesertunnel und Drochtersen (Abschnitte 4, 6 und 7) soll ab Sommer 2011 auch mit der Voruntersuchung der Tier- und Pflanzenwelt (faunistische und floristische Untersuchung) im fünften und somit letzten noch ausstehenden Planungsabschnitt der Küstenautobahn A 20 von der B 71 bei Heerstedt bis zur B 495 bei Bremervörde begonnen werden.

Die Kartierungen dienen als Grundlage für die weiteren Planungsstufen wie beispielsweise Umwelt- und Verkehrsplanung. Die Erfassungen werden sich je nach betroffener Art über bis zu zwei Vegetationsperioden erstrecken.

Zunächst werden Übersichtsbegehungen vorgenommen und ab Herbst 2011 die Rastvogelvorkommen im Raum erfasst. 2012 finden die wesentlichen Kartierungen zu verschiedenen Artengruppen wie Brutvögel und Fledermäuse statt. 2013 erfolgen erforderlichenfalls entsprechende Nacherfassungen.

Für diese Arbeiten erfolgte vor kurzem in den betroffenen Gemeinden eine öffentliche Bekanntmachung, in der die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Flurstücke bekannt gegeben wurden.

A 20 Planung der Küstenautobahn im Raum Jaderberg

(NSLSV 13.07.2011) Nach vorheriger Abstimmung mit den Landkreisen Ammerland, Wesermarsch und Friesland, den Gemeinden Wiefelstede, Rastede, Jade und der Stadt Varel ist Professor Bernhard Stüer (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster) mit der zusätzlichen Begutachtung der Variantenabwägung der A 20 (West 2/ West 3 im Bereich Jaderberg) beauftragt worden.

Zu der Vorstellung des Gutachtens sind die Vertreter der betroffenen Kommunen, der Niedersächsische Verkehrsminister Jörg Bode sowie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann in Varel erschienen.

Das Gutachten von Professor Stüer bestätigt die in der Linienbestimmungsentscheidung des Bundesverkehrsministeriums festgelegte Trasse West 3 südlich von Jaderberg. Die vorgetragenen Belange der Kommunen wurden in dem Gutachten zwar als gewichtig berücksichtigt; bezogen auf die gegebenen naturschutzfachlich und -rechtlich bedeutsamen Sachverhalte konnten sie aber nicht das notwendige Gewicht erzielen, um Zweifel an der festgestellten naturschutzrechtlichen Unverträglichkeit der Variante West 2 in rechtssicherer Weise auszuräumen. Stüer stellte klar heraus, dass ein Festhalten an der im Raumordnungsverfahren noch favorisierten Variante West 2 in einer - in diesem Fall zu erwartenden - gerichtlichen Auseinandersetzung nach der gegenwärtigen Rechtslage mit hohen rechtlichen Risiken verbunden ist.

Der Gutachter regte im Weiteren an, dass die kommunalen Belange in den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren in modifizierter Form erneut vorgetragen werden, um sie dann bei der Variante West 3 bestmöglich berücksichtigen zu können. Man müsse im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren alle Möglichkeiten nutzen, kommunale Belange, aber auch die Belange der Bürger in eine umweltverträgliche Ausgestaltung des Vorhabens einzubringen.

A 20 Ergänzende Variantenuntersuchung im Raum Loxstedt

(LSV 29.06.2011)Mit Beginn der Entwurfsplanung für den 4. Bauabschnitt der A 20 sind seitens der Gemeinde Loxstedt Bedenken gegen den Verlauf der landesplanerisch festgestellten und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) linienbestimmten Trasse im Raum Loxstedt eingebracht worden.

Von der Gemeinde wurde nun ein Trassenverlauf vorgeschlagen, der zwischen Loxstedt und Hipstedt nördlich der bisher untersuchten Varianten und teilweise außerhalb des im Rahmen der Vorplanung der A 20 bisher untersuchten Gebiets liegt (siehe Karte).

Im Rahmen der Entwurfsplanung für die A 20 wird die vorgeschlagene Alternativtrasse unter Berücksichtigung der Bebauung sowie der umweltfachlichen und straßenbautechnischen Randbedingungen von der Straßenbauverwaltung einer sachgerechten Prüfung unterzogen. Die Auswirkungen der Alternativtrasse werden abschließend mit den Auswirkungen im Zuge der linienbestimmten Trasse qualitativ verglichen.

Eine Alternativtrasse wäre unter Würdigung dieser Untersuchungsergebnisse und vorbehaltlich der Zustimmung des BMVBS dann zu bevorzugen, wenn diese Trasse hinsichtlich ihrer Auswirkungen deutliche Vorteile aufweist und keine FFH-Gebiete erheblich beeinträchtigt.

Die ergänzende Untersuchung der Alternativtrasse wird - wie die gesamte Planung der A 20 bisher - transparent gestaltet. Daher ist eine intensive Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Landkreise vorgesehen. Ein erster Termin mit der Gemeinde Loxstedt hat am 25. Mai 2011 stattgefunden; heute sind aktuell die übrigen betroffenen Gemeinden über das weitere Vorgehen informiert worden.

A 20 25.06.2011 Bald klappt*s auch mit dem Parken

A 20 30.05.2011  Niedersachsen macht Druck

A 20 Kartierungsarbeiten von Schwei bis zur Weserquerung

(NSLSV 20.01.2011) Nach dem Beginn der Planungen und Voruntersuchungen für die ersten beiden Abschnitte der Küstenautobahn A 20 soll ab Frühjahr 2011 auch mit der Voruntersuchung der Tier- und Pflanzenwelt (faunistische und floristische Untersuchung) im dritten Planungsabschnitt von Schwei bis zur Weserquerung begonnen werden.

Die Kartierungen dienen als Grundlage für die weiteren Planungsstufen, wie z. B. Umwelt- und Verkehrsplanung. Die Erfassungen werden sich je nach betroffener Art über zwei Vegetationsperiode erstrecken. Für diese Arbeiten erfolgt in Kürze eine öffentliche Bekanntmachung, in der die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Flurstücke bekannt gegeben werden.

A 20 Planfeststellungsverfahren für letzten
Abschnitt der Nord-West-Umfahrung Hamburg gestartet

(MWWV 11.10.2010) Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe, hat für den Planungsabschnitt von Bad Bramstedt (A 7) bis zur Landesstraße L 114 bei Bokel das Planfeststellungsverfahren beantragt. „Mit dem rund 15 Kilometer langen Streckenabschnitt geht nun auch der letzte Abschnitt der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg in unserem Bundesland in das Genehmigungsverfahren“, sagte
heute (11. Oktober 2010) Verkehrsminister Jost de Jager in Kiel. Das sei ein bedeutender Schritt für die Gesamtrealisierung des größten und wichtigsten Verkehrsprojektes in Schleswig-Holstein. Die genehmigten Bau- und Grunderwerbskosten für den vierstreifig geplanten Streckenabschnitt betragen 129,1 Millionen Euro.
Ziel der Planungen ist es, eine leistungsfähige und großräumige Ost-West-Verbindung im Norden der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. „Die A 20 in Schleswig-Holstein und ihre Weiterführung in Niedersachsen wird die vorhandenen Fernverkehrsachsen der Autobahnen A 1 und A 7 entlasten und die Anbindung Skandinaviens an Zentral- und Westeuropa optimieren“, sagte de Jager. Gleichzeitig werde die A 20 die westlichen Regionen in Schleswig-Holstein stärken und sie noch interessanter für den wirtschaftlichen europäischen Wettbewerb machen. Auch werden viele Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht. Neben einigen Ingenieurbauwerken, wie Über- und Unterführungen, ist auch eine Grünbrücke östlich von Bokel geplant.
Das Planfeststellungsverfahren wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Kiel, durchgeführt. Für diesen A 20 Abschnitt (A 7 bis L 114) werden die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit vom 16. November 2010 bis einschließlich 16. Dezember 2010 an folgenden Stellen nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt:
o Rathaus der Stadt Barmstedt
o Amtsverwaltung des Amtes Rantzau
o Amtverwaltung des Amtes Pinnau
o Rathaus der Stadt Bad Bramstedt
o Amtsverwaltung des Amtes Bad Bramstedt-Land
o Rathaus der Stadt Kaltenkirchen
o Amtsverwaltung des Amtes Kaltenkirchen-Land
Bis einschließlich 13. Januar 2011 kann jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben
betroffen sind, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan in
genannten Verwaltungen oder bei der Anhörungsbehörde in Kiel erheben.

A 20 Planung der Küstenautobahn bei Jaderberg

(NSLSV 22.09.2010) Mit der Bestimmung der Linienführung vom 25. Juni 2010 hat das Bundesverkehrsministerium für die geplante „Küstenautobahn" A 20 die Variante „West 3" festgelegt.

Die Teilvariante „West 2" führt nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums zu einer Beeinträchtigung sowie artenschutzrechtlichen Betroffenheiten des Vogelschutzgebietes „Marschen am Jadebusen" und der südlich angrenzenden Jadermarsch. Das Bundesverkehrsministerium kam in der Linienbestimmung somit zu dem Ergebnis, dass die Variante „West 3" eine zumutbare Alternative im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist und deshalb der Bestimmung der Linie der A 20 zugrunde zu legen ist.

Die vertiefte Entwurfsbearbeitung erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des BMVBS. Das Land legt aber Wert darauf, dass die Varianten „West 3" und „West 2" gleichberechtigt geprüft werden.

Im weiteren Planungsprozess werden die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange in nächster Zeit im Rahmen von begleitenden Arbeitskreisen beteiligt. Auf diesem Wege erhalten die Projektbeteiligten Gelegenheit zum Einbringen ihrer örtlichen Kenntnisse in den weiteren Planungsablauf. Als Ergebnis der Diskussion werden im Rahmen eines Trassenentscheidungspapiers die trassenenrelevanten Gründe gebündelt dargestellt, um die entscheidungserheblichen Einzelaspekte zur Variantenabwägung im Hinblick auf eine rechtssichere Planung transparent, nachvollziehbar und belastbar zu machen.

Die linienbestimmte Trasse mit der Variante „West 3" in den Abschnitten 1 und 2 der A 20 verläuft in den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch. Sie schwenkt nach der geplanten Anschlussstelle bei Dringenburg (L 824) in einem Bogen aus der ursprünglichen Trasse heraus, umfährt Jaderberg südlich in Höhe von Hahn und führt anschließend nördlich an der Ortslage Delfshausen vorbei in die Wesermarsch. Die Trasse verläuft weiter Richtung Nordosten und behält auch bei Neustadt (Anschlussstelle L 863) noch diese Lage.

Vorgeschichte:

Die Varianten „West 2"und „West 3" waren beide im Anfang 2009 abgeschlossenen Raumordnungsverfahren als mögliche und raumverträgliche Varianten bestätigt worden.

Neue Erkenntnisse, die sich erst nach Beendigung des Raumordnungsverfahrens ergeben haben, zeigten, dass durch die seinerzeit gewählte Variante „West 2" in der südlichen Jadermarsch und den angrenzenden Gebieten Beeinträchtigungen von Rastvogelgebieten zu befürchten sind. Daraufhin wurden erneute Untersuchungen der beiden Varianten veranlasst, die schließlich zu der Linienbestimmungsentscheidung zugunsten der Variante „West 3" durch das Bundesverkehrsministerium geführt haben.

A 20 Linienbestimmung - Detailplanung für Küstenautobahn kann beginnen

(MWAV 25.06.2010) Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrminister, Enak Ferlemann, hat heute dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Jörg Bode, die Linienbestimmungsunterlagen für die A 20 (alt A 22) bei der IHK in Stade überreicht.

„Die Küstenautobahn ist die westliche Verlängerung der Ostseeautobahn A 20, Lübeck - Stettin und der sich daran anschließenden A 20, Nordwestumfahrung Hamburg mit Elbquerung bei Glückstadt bis Westerstede. Sie stellt zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands dar. Der Neubau dient zur Verkehrsabwicklung der nord- und nordosteuropäischen Verkehrsströme in Richtung Ruhrgebiet und Niederlande. Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme die in der Weser-Elbe-Region benötigte Raumerschließung unterstützt. Durch diese küstenparallele Bundesautobahn erfolgt auch eine bessere Verknüpfung der deutschen Seehäfen in Ost-West-Richtung", so Ferlemann, „so ist es nur logisch, dass der Bund dem Wunsch des Landes Niedersachsen auf Umbenennung der A 22 in A 20 gefolgt ist."

„Mit der Übergabe der Linienbestimmungsunterlagen an das Land wird für die Küstenautobahn von Westerstede bis Drochtersen die Bezeichnung „A 20" verwendet", so Ferlemann weiter.

„Nun kann das Land Niedersachsen mit der gesamten Detailplanung beginnen", so Ferlemann abschließend.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Region", so der Niedersächsische Verkehrsminister, Jörg Bode, zur Übergabe der Linienbestimmungsunterlagen, „nach Jahren der Ungewissheit über die Planung dieser Maßnahme kommt Bewegung in die Sache. Die große - auch finanzielle - Unterstützung vor Ort hat die Planung der Küstenautobahn vor allem am Anfang deutlich beschleunigt. Die technischen Entwürfe und die Planfeststellungsverfahren wollen wir jetzt in sieben Abschnitten ebenso zügig voranbringen. Wir erhoffen für die gesamte niedersächsische Küste einen neuen Schub nach Fertigstellung der Autobahn 20."
Die linienbestimmte Trasse der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen weist eine Länge von rd. 121 km auf. Vorangegangen waren intensive Abstimmungen auf Bundesebene, insbesondere mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Neben den umweltfachlichen Belangen wurde besonderer Wert auf eine Bündelung der Verkehrswege gelegt. So hat die neue Autobahn südlich von Bremerhaven auf rund 4 km Länge einen gemeinsamen Verlauf mit der vorhandenen A 27.

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