"Es geht um die Wurst"
Im Mai 2009 wurde das Grundstück mit Gebäude an das Ehepaar Christina und Georg Wagner verkauft. Was folgte, war nicht die Widerbelebung der ältesten deutschen Autobahnraststätte, sondern jahrelange Auseinandersetzungen – auch vor Gericht – mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Dieses versucht dem Ehepaar Wagner den Verkauf ihrer gastronomischen Produkte an Autobahnnutzer zu verbieten. Wagners stehen jedoch auf dem Standpunkt, daß die Fortführung des Gastronomiebetriebes Teil der Ausschreibung gewesen sei.
Da das Ehepaar Wagner sich im Bieterverfahren gegen Ortsansässige durchsetzte, sehen manche Beobachter hier auch eine Auseinandersetzung „Einheimische“ gegen „Zugereiste“
Der Autobahnparkplatz wurde komplett eingezäunt, die vorhandenen Türen verschlossen. (Ob der Verschluß von möglichen Fluchtwegen notwendig ist, mag an anderer Stelle diskutiert werden) Vor Ort hat dies schon zu Problemen geführt – Verletzte konnten nicht zeitig genug versorgt werden, der Fahrerin eines in Brand geratenen Fahrzeug war kaum zu helfen.
Seit Mai 2010 ist der gastronomische Betrieb wieder geöffnet. Wer von da an bis heute eine Thüringer Bratwurst erwerben will, muß eine Glocke läuten und seine Bestellung laut rufen. Einer der beiden Wagners klettert dann auf eine Leiter und läßt die Bratwurst in einem Korb über den Zaun zum Kunden herab. Das Geld wird dann durch den Zaun gereicht. Viele Reisende fotografieren dieses Kuriosum - kopfschüttelnd.
Die zum Lebensunterhalt notwendigen Umsätze sind in dieser Form im wesentlichem nur an „Schönwettertagen“ zu machen. Wer ist schon gerne an einem regnerischen Novembertag seine Bratwurst im Freien? Im Zuge der jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen um den Bratwurstverkauf kam es auch zu einem Gerichtstermin vor Ort, bei dem die beiden Parteien nebst Richter im Freien vor der Raststätte saßen. Am 3. Mai 2016 entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera, daß es sich bei dem Verkauf am Zaun um eine „erlaubnispflichtige Sondernutzung“ handele. Der Antrag auf Sondernutzung wurde vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr im November 2016 abgelehnt. Wagners müssen – um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu sichern – weiterhin Bratwürste verkaufen. Ein Zwangsgeld droht. Im Juni 2017 haben Wagners eine Online-Petition gestartet, der sich schon bald tausende Unterzeichner anschlossen.
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